AGB

Nutzungsbedingungen für "YGO" der YGO GmbH

1. Geltungsbereich, Allgemeines

1.1

Anbieter der website ygotrips.com ist die YGO GmbH, vertreten durch die Geschäftsführung, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin (nachfolgend: "YGO").

1.2

Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Nutzung der website einschließlich zukünftiger Versionen. YGO widerspricht der Geltung anderer Bedingungen.

1.3

Die Nutzung der Website ist kostenlos.

1.4

YGO bietet die Nutzung der Website nur an für eine Tätigkeit, die nicht unternehmerisch i.S.d. § 2 UStG ist oder gegenüber umsatzsteuerbefreiten Unternehmern nach § 19 Abs. 1 UStG.

1.5

Die Version dieser Nutzungsbedingungen in englischer Sprache, ist nicht rechtverbindlich, sondern lediglich eine Übersetzung. Im Fall von Widersprüchen zwischen der englischen und deutschen Version dieser Nutzungsbedingungen, ist die Version in deutscher Sprache maßgebend und hat Vorrang vor der Version in englischer Sprache.


2. Vertragsgegenstand

2.1

Die Website wird nur so zur Verfügung gestellt, wie sie von YGO herausgegeben wird. YGO übernimmt keine Gewähr für die Funktionsfähigkeit der Website und vereinbart mit dem Nutzer auch keine bestimmte Beschaffenheit. Der Nutzer hat auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Funktionalität oder Beschaffenheit. YGO kann die website jederzeit verändern und Funktionen ganz oder teilweise entfernen oder um Funktionen erweitern, insbesondere durch Updates und neue Versionen. Beschreibungen des Funktionsumfanges sind daher rein informativ.

2.2

Nutzer haben die Möglichkeit auf die in der Website angezeigten Inhalte zuzugreifen, um sich für Reisen inspirieren zu lassen und Reisen zu planen. Darüber hinaus können Nutzer eigene Inhalte für die Veröffentlichung auf der Website einreichen. Nutzer haben keinen Anspruch darauf, dass Inhalte tatsächlich auf der Website veröffentlicht werden. YGO hat das Recht, eingereichte Inhalte aus beliebigen Gründen nicht zu akzeptieren.

2.3

Auf der Website können Nutzer Reiseangebote von unabhängigen Dritten (Reiseunternehmen) ansehen. Buchungen von Reiseangeboten erfolgen aber nicht auf der Website, sondern über die externe Plattform des Reiseunternehmens. YGO wird nicht Vertragspartner des Nutzers bei der Reisebuchung. Es handelt sich bei sämtlichen Reiseangeboten und -leistungen um Fremdleistungen, für die YGO nicht verantwortlich ist. YGO vermittelt die Reiseleistung auch nicht, sondern stellt diese nur zur Ansicht bereit. YGO überprüft nicht, ob die Angaben zu Reiseangeboten aktuell, vollständig oder zutreffend sind. Für diese Reiseangebote gelten die Bedingungen, Informationen und Datenschutzhinweise des jeweiligen Reiseunternehmens.

2.4

YGO stellt die technische Infrastruktur zur Anzeige von Inhalten über die Website bereit. Die Inhalte werden dabei ausschließlich von den Nutzern und Reiseunternehmen zur Verfügung gestellt.

2.5

Die Website kann Links zu und Einbindungen von anderen externen Seiten enthalten, deren Inhalte nicht durch YGO beeinflusst werden können. Diese wurden bei der erstmaligen Link-Setzung überprüft. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass die verlinkten Inhalte im Nachhinein von den jeweiligen Anbietern verändert werden. YGO überprüft die Inhalte, auf die sie auf ihrer Website verweist, regelmäßig, aber nicht ständig auf Veränderungen. Für die Überprüfung von Links, die der Nutzer in seine eignen Inhalte einbindet, ist der Nutzer selbst verantwortlich.


3. Verantwortung für Zugangsdaten, Nutzungsrecht

3.1

Die persönlichen Zugangsdaten des Nutzers sind geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte zu sichern. Kennwörter sind sicher zu wählen und in regelmäßigem Abstand zu ändern.

3.2

Der Nutzer wird den Zugang zum Nutzer-Account (Benutzerkennung und Kennwörter) nicht an Dritte weitergeben. Die Nutzung des Accounts durch Dritte ist nicht gestattet. Alle Handlungen und Erklärungen, die mit den Zugangsdaten des Nutzers vorgenommen werden, werden dem Nutzer zugerechnet.

3.3

Der Nutzer ist für unter seinem Account getätigte Handlungen verantwortlich, es sei denn, er hat diese Handlungen nicht zu vertreten. Zu vertreten hat der Nutzer dabei auch die Nutzung durch Dritte, die durch ein Verschulden des Nutzers ermöglicht wird. Der Nutzer stellt YGO von dadurch entstehenden Schäden frei.

3.4

Der Nutzer wird YGO unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten oder Kennwörter nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten. Unabhängig davon bleibt der Nutzer verpflichtet, in einem solchen Fall selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr möglicher Gefahren durchzuführen, etwa die unverzügliche Änderung bekannt gewordener Zugangsdaten und/oder Passwörter.

3.5

Der Nutzer hat sicherzustellen, dass Nachrichten von YGO ihn erreichen. Zu diesem Zweck ist die von dem Nutzer angegebene E-Mail-Adresse aktuell zu halten. Spamfilter und Filterregeln sind ordnungsgemäß einzustellen und das Postfach regelmäßig abzurufen.


4. Nutzerverhalten, verbotene Nutzungen

Es ist verboten Schadsoftware wie Viren, Würmer, Trojaner u.ä. auf der Website zu verbreiten.


5. Haftung

5.1

Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung und Gewährleistung von YGO gelten für alle Schadensersatz-, Mangel-, oder an deren Stelle tretenden Ersatzansprüche des Nutzers aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z.B. Gewährleistung, Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.) nicht aber für Ansprüche des Nutzers wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit; bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch YGO oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die YGO eine Garantie übernommen hat; die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von YGO oder ihrer gesetzlichen Vertreter beruhen; nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die von § 69 oder § 70 TKG erfasst werden. Für vorstehende Ausnahmen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

5.2

YGO haftet für leichte oder einfache Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, d.h. von Pflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags oder den Vertragszweck ermöglichen oder auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Bei leicht oder einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung YGO begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für YGO vorhersehbaren Schadens. Im Übrigen ist die Haftung von YGO für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

5.3

YGO haftet für eine grob fahrlässige Schadensverursachung ihrer Erfüllungsgehilfen begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss für YGO vorhersehbaren Schaden.

5.4

Die verschuldensunabhängige Haftung von YGO im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.

5.5

Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Pandemien, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways, Störungen im Bereich der Dienste von Carriern) hat YGO nicht zu vertreten.

5.6

YGO haftet gem. den gesetzlichen Vorschriften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

5.7

Die Gewährleistungshaftung für Sach- und Rechtsmängel trifft YGO gem. den gesetzlichen Vorschriften nur bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.


6. Allgemeine Vorschriften

6.1

§ 312i Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 und Satz 2 BGB finden auf den Nutzungsvertrag zwischen YGO und den Nutzern, die keine Verbraucher i.S.v. § 13 BGB sind keine Anwendung.

6.2

Erklärungen gegenüber YGO und gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner bedürfen zumindest der Textform (z.B. E-Mail), es sei denn zwingend anzuwendende gesetzliche Vorschiften erfordern eine andere Form.

6.3

Erfüllungsort für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen den Vertragspartnern ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz von YGO.

6.4

Ansprüche gegen YGO dürfen an Dritte weder ganz noch teilweise abgetreten werden. § 354a HGB bleibt unberührt.

6.5

Der Nutzer darf ein Zurückbehaltungsrecht nur aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen. Die Aufrechnung ist dem Nutzer nur mit Gegenforderungen gestattet, die unbestritten, schriftlich von YGO bestätigt oder rechtskräftig festgestellt worden sind oder die dem Nutzer im Rahmen der Mangelgewährleistung zustehen.


7. Anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis zwischen YGO und dem Nutzer unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie die Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts finden dabei keine Anwendung. Ansprüche aus verbraucherschützenden Normen kann der Nutzer nach deutschem Recht oder nach dem Recht des EU-Mitgliedstaates, in dem er lebt, geltend machen.


8. Streitbeilegung für Verbraucher

8.1

Die Europäische Union bietet eine Online-Plattform an, an die sich der Nutzer wenden kann, um verbraucherrechtliche Streitigkeiten außergerichtlich zu regeln. Diese Plattform erreicht der Nutzer unter: hier.

8.2

YGO ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.


9. Gerichsstand

9.1

Ist der Nutzer Kaufmann, liegt der ausschließliche Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen bei den staatlichen Gerichten am Sitz von YGO.

9.2

Ist der Nutzer Verbraucher und hat keinen Wohnsitz in Deutschland, aber zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, liegt der ausschließliche Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen bei den staatlichen Gerichten am Sitz von YGO, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

9.3

Unberührt bleibt ein gesetzlich abweichend bestimmter Gerichtsstand, der nicht abbedungen werden kann.

9.4

Die Klage von YGO gegen den Nutzer an dessen allgemeinen Gerichtsstand bleibt zulässig.

Stand: August 2022

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalterin holidays.ch GmbH


1. Abschluss des Pauschalreisevertrages

1.1

Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Reiseveranstalter verbindlich den Abschluss eines Pauschalreisevertrags an. Der Vertrag kommt mit Annahme durch die Reiseveranstalterin holidays.ch GmbH, Kohlfirststraße 19, 78266 Büsingen am Hochrhein/Deutschland zustande. Bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Buchungsbestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die gebuchten Reiseleistungen enthält.

1.2

Weicht die Bestätigung von der Anmeldung ab, ist diese als ein neues Angebot des Reiseveranstalters zu verstehen. Der Reisende kann das neue Angebot durch Erklärung oder auch durch schlüssiges Verhalten, wie beispielsweise Restzahlung oder Reiseantritt annehmen.


2. Zahlung

2.1

Um Ihnen die attraktivsten Urlaubsangebote anbieten zu können, nutzt der Reiseveranstalter vielfach spezielle Flugtarife, bei denen unabhängig von der tatsächlichen Durchführung des Fluges unmittelbar nach Buchung schon der Flugpreis an den Fluganbieter zu bezahlen ist. Bei Buchung einer Pauschalreise wird deshalb eine Anzahlung in Höhe von 40% erhoben. Der Differenzbetrag zwischen der geleisteten Anzahlung und der vereinbarten Vergütung (Restzahlung) ist 28 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigeren Buchungen (maximal 28 Tage vor Reisebeginn) ist der Reisepreis unmittelbar nach Zugang der Buchungsbestätigung in voller Höhe zur Zahlung fällig.

2.2

Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet, ist der Reiseveranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und nach seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Erstattung der Kosten aus Buchung und Stornierung zu fordern.

2.3

Fremde Bankkonten bzw. fremde Kreditkarten werden nur nach vorheriger schriftlicher, in Ausnahmefällen auch (fern)mündlicher Einwilligung des jeweiligen Konto- bzw. Karteninhabers akzeptiert.

2.4

Endet ein bei Buchung vereinbarter Zahlungseinzug aufgrund Verschuldens des Konto- oder Zahlkarteninhabers in einer Rückbelastung, werden die damit einhergehenden Zusatzkosten weiterbelastet. Hierzu zählen insbesondere die seitens Bank bzw. Kreditkartenunternehmen in Rechnung gestellten Gebühren sowie weitere 10 EUR pro Rückbelastung zur Deckung des damit jeweils verursachten Zusatzaufwandes. Eine Bearbeitungsgebühr wird weiter erhoben, wenn im Falle einer vereinbarten Bezahlung per Überweisung fällige Zahlungen ausbleiben und Maßnahmen erforderlich werden.


3. Haftungsbeschränkung, Fremdleistungen

3.1

Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, beschränkt sich auf den dreifachen Reisepreis.

3.2

Der Veranstalter haftet nicht für Störungen oder Mängel, die bei Leistungen auftreten, die nach dem Inhalt des Reisevertrages nicht geschuldet sind (Fremdleistungen). Dies gilt insbesondere für Zusatzprogramme am Reiseziel.


4. Allgemeine Pass-, Visumserfordernisse und Gesundheitsvorschriften

Sie werden über allgemeine Pass- und Visumserfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung von Visa, sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten unterrichtet. Für die Einhaltung der Reiseformalitäten einschließlich der Beschaffung der erforderlichen Einreisedokumente ist der Reisende selbst verantwortlich.


5. Rücktritt, Vertragsumschreibung auf einen anderen Reisenden und sonstige Vertragsänderungen

5.1

Tritt der Reisende vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung oder schlüssiges Verhalten(z. B. durch Nichterfüllung der Zahlungsvereinbarungen) von der Reise zurück oder tritt er diese nicht an, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Die Parteien vereinbaren hierfür folgende Stornopauschalen:

Bei Rücktritt bis 30 Tage vor Reiseantritt werden dem Reisenden 40% des Reisepreises berechnet. Ab dem 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70%, ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 90% und am Tag des Reiseantritts 95% des Reisepreises. Der Reisende ist berechtigt, die Entstehung eines geringeren Schadens nachzuweisen. Der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall gegen Nachweis einen die Rücktrittpauschale übersteigenden konkreten Rücktrittschaden geltend zu machen.

5.2

Mehrkosten, die im Falle einer zulässigen Vertragsumschreibung auf einen Ersatzreisenden (Namechange) entstehen, werden Ihnen auf Nachfrage genannt.

5.3

Mit Ausnahme des gesetzlich geregelten Anspruchs auf Vertragsumschreibung sind beide Parteien an ihre vertragliche Abrede gebunden. Anderweitige vertragliche Änderungen auf Wunsch des Reisenden sind lediglich mit Zustimmung des Reiseveranstalters möglich. Hinsichtlich hierbei entstehender Mehrkosten gilt 5.2 entsprechend.


6. Reiseversicherung

Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung einer Unterstützung oder einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod wird dringend empfohlen.


7. Gesetzliche Hinweise zur Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

7.1

Unter hier, stellt die Europäische Kommission eine Plattform zur Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten bereit. Die holidays.ch GmbH nimmt derzeit nicht an diesem freiwilligen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil. Die europäische Online-Streitbeilegung-Plattform kann deshalb von unseren Kunden nicht genutzt werden.

7.2

Nach dem Gesetz sind wir auch dazu verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass in Deutschland und Österreich folgende Verbraucherschlichtungsstellen bestehen:


Deutschland: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.,

Straßburger Str. 8, 77694 Kehl,

Telefon: 07851/7957940,

Fax: 07851/7957941, www.verbraucher-schlichter.de ,

E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de;


Österreich: Verbraucherschlichtung Austria,

Mariahilfer Strasse 103/1/18, A-1060 Wien,

Telefon: 01890/631122, Fax: 01890/631199, Website ,

E-Mail: office@verbraucherschlichtung.at;


Die holidays.ch GmbH nimmt derzeit jedoch auch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.


8. Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Bei Buchung wird gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens informiert. Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter (hier) eingesehen werden.


9. Datenschutz

Hierzu verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung unter (hier)


10. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung des Pauschalreisevertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, berührt dies weder die Gültigkeit der übrigen Bedingungen noch die Wirksamkeit des Pauschalreiseverhältnisses insgesamt.

Stand: 21.06.2022

Allgemeine Reisehinweise

a. Reiseveranstalter und Reisevermittler haben regelmäßig keinen Einfluss auf Entscheidungen der Fluggesellschaften zur Durchführung von Flügen. Insbesondere kurzfristige Änderungen der Abreise-und Ankunftszeiten, der Streckenführung sowie des zum Einsatz gelangenden Fluggerätes können nicht ausgeschlossen werden. Bisweilen werden auch andere Fluggesellschaften mit der Durchführung von Flügen beauftragt. Dabei gilt: Sie werden bei Buchung gemäß der EU-VO Nr. 2111/05 über die Identität des jeweils ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet. Erfolgt nach Buchung ein Wechsel des ausführenden Luftfahrtunternehmens, wird dieser den hiervon betroffenen Reisenden umgehend nach Bekanntwerden mitgeteilt. Die Liste der Luftfahrtunternehmen, die in der EU einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann unter (hier) eingesehen werden.


b. Bitte beachten Sie, dass die persönlichen Angaben in Ihren Flugunterlagen und Ihrer Buchungsbestätigung mit den Angaben in Ihrem Ausweis übereinstimmen müssen.


c. Ein Beförderungsanspruch besteht nur für die bestätigten Flüge.


d. Die Check-In Zeiten variieren. Konkrete Zeiten erfahren Sie unter der Service-Telefonnummer oder auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft. Meist beginnt der Check-In ca. 120 Minuten vor Abflug. Der Fluggast sollte sich daher spätestens 90 Minuten vor Abflug am Schalter einfinden. Besonders bei außereuropäischen Flugzielen beginnt der Check-In jedoch teilweise erheblich früher und schließt der Schalter nicht selten bereits 120 Minuten vor Abflug. Bitte beachten Sie: Verspätetes Erscheinen gilt als Nichterscheinen („noshow“). Wird der Hinflug nicht wahrgenommen, zieht dies vielfach eine Stornierung des Rückfluges nach sich. Gleiches gilt bei Unterlassen einer von einigen Fluggesellschaften geforderten Bestätigung des Rückfluges. Bei Nichtinanspruchnahme von Flügen behalten Fluggesellschaften regelmäßig den Flugpreis in voller Höhe ein. Auf Wunsch führen wir jedoch gerne gegen eine Bearbeitungsgebühr von 35 EUR eine Erstattung nicht angefallener Steuern und Flughafengebühren für Sie durch.


e. Da Ausfälle und Verspätungen im Zugverkehr nicht ausgeschlossen werden können, wird für eine Anreise zum Flughafen per Bahn dringend empfohlen, eine Zugverbindung zu wählen, der zufolge laut Fahrplan der Bahn eine Ankunft am Abfertigungsschalter des Abflughafens mindestens 3 Stunden vor Abflug gegeben ist und darüber hinaus die rechtzeitige Ankunft(s. oben) gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einer Alternativzugverbindung gewährleistet ist.


f. Die Gepäckbeförderungsbedingungen variieren je nach Fluggesellschaft, Flugstrecke und Flugtarif. Näheres zu zulässigem Reise- und Handgepäck, Sonder- und Übergepäck, Anmeldepflicht und anderem Wissenswertem rund um das Thema Gepäckbeförderung erfahren Sie auf der Webseite der befördernden Fluggesellschaft oder der Service-Hotline der befördernden Fluggesellschaft. Generell gilt: Medikamente, Schlüssel, wichtige Dokumente und Wertgegenstände gehören ins Handgepäck. Verstöße hiergegen können im Schadensfall zu einem Haftungsausschluss von Fluggesellschaft und Reiseveranstalter führen.


g. Gepäckschaden und Gepäckverlust sind unverzüglich der befördernden Fluggesellschaft selbst oder deren Abfertigungsagenten am Zielflughafen zu melden und als Nachweis hierüber ein Schadensprotokoll (P.I.R.) aufzunehmen. Bei Gepäckschäden/-verlust ist jede Klage ausgeschlossen, wenn der Berechtigte nicht unverzüglich nach Entdeckung des Schadens, bei internationalen Reisen jedenfalls aber spätestens sieben Tage nach Erhalt des Gepäcks, schriftlich Anzeige an den Luftfrachtführer erstattet. Das Gleiche gilt für die verspätete Auslieferung von Gepäck mit der Maßgabe, dass diese Anzeige unverzüglich, jedenfalls aber spätestens 21 Tage nach Andienung des Gepäcks, zu erstatten ist. Die Anzeige bedarf der Schriftform und muss innerhalb der vorgenannten Fristen abgesandt werden.


h. Die Altersgrenzen bzw. der Zeitpunkt, wann eine Person als Kleinkind oder Kind eingestuft wird, sind von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft unterschiedlich. Informieren Sie sich daher bitte bei der Fluggesellschaft direkt oder bei Ihrer Buchungsstelle über die für Sie geltenden Bestimmungen. Meist gilt: Kleinkinder werden frühestens ab einem Alter von 6 Wochen befördert und reisen auf dem Schoß ihrer Erziehungsberechtigten. Sie haben keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und Freigepäck, es sei denn, es liegt eine eigene, nicht ermäßigte Buchung vor.


Ab einem Alter von 2 Jahren belegen Kinder einen eigenen Sitz. Kinder unter 14 Jahren werden nur in Begleitung einer Person von mindestens 16 Jahren befördert, die die Verantwortung für sie übernimmt. Kinder und Jugendliche, jünger als 16 Jahre werden nur befördert, wenn die Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. In Spanien und Frankreich müssen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ein ausgefülltes Autorisierungsformular ihrer Erziehungsberechtigten vorweisen, um ihren Heimatstaat zu verlassen. Es ist Sache des Fluggastes, die erforderlichen Unterlagen mitzuführen.


i. Die Beförderungsbedingungen für Schwangere variieren von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft. Informieren Sie sich deshalb bitte direkt bei der jeweils befördernden Fluggesellschaft. Meist wird eine Luftbeförderung ab der 28. Schwangerschaftswoche abgelehnt.


j. Das gebuchte Hotelzimmer steht am Ankunftstag erst ab der offiziellen Check-In-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 14:00 Uhr Ortszeit) zur Verfügung. Am Abreisetag ist die offizielle Check-Out-Zeit des jeweiligen Hotels (meist 10:00 Uhr Ortszeit) zu beachten.


k. Andere Länder, andere Sitten: Bitte beachten Sie, dass manche Hotels statt des klassischen Doppelbettes auch 2 Einzelbetten oder sog. Queensize oder Kingsize Betten anbieten. Der Reiseveranstalter hat hierauf keinen Einfluss.


l. Es wird dringend empfohlen, Wertgegenstände wie z.B. Zahlungsmittel und Schmuck, aber auch Reiseausweise, Reiseunterlagen und elektronische Geräte sicher verschlossen in einem Zimmer- oder Hotelsafe aufzubewahren.

Stand: 21.06.2022

Gewinnspiel AGB

Gewinn: Ein YGO Trip (Flüge + Hotel + Aktivität) im Wert von 2.500€ für 2 Personen nach Ägypten.

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen und Veranstalter

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme am genannten Gewinnspiel sowie gegebenenfalls erforderlichen Rechteübertragungen. Die Beschreibung und der Ablauf des jeweiligen Gewinnspiels erfolgen im Rahmen der jeweiligen Gewinnspielaktion online auf dem Instagram-Account von ygotrips.

(2) Veranstalter des Gewinnspiels ist die YGO GmbH, Leipziger Platz 3 10117 Berlin.

(3) Mit Teilnahme an dem Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

(4) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta oder TikTok, es wird weder von Meta oder TikTok gesponsert, unterstützt noch organisiert.

2. Teilnahme

(1) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter der YGO GmbH, sowie deren Angehörige. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt.

(2) Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie den Gewinnspiel Post auf der ygotrips Instagram Seite mit “Gefällt mir” versehen und einen Account in den Kommentaren verlinken.

(3) Die Teilnahme ist ab dem 17.10.23 bis zum 31.10.23 23:59 Uhr möglich. Gewinnspiel-Teilnahmen nach dem Teilnahmeschlussdatum werden nicht berücksichtigt.

(4) Die Teilnahme über einen Gewinnspielservice ist ausgeschlossen; es sind nur höchstpersönliche Anmeldungen zulässig.

3. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

(1) Der/Die Gewinner:in erhält folgenden Gewinn:

  • Einen YGO Trip im Wert von 2.500€ für 2 Personen. Dieser besteht aus:
  • Hin- und Rückflüge aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz nach Ägypten für 2 Personen
  • 5 Hotelübernachtungen inkl. Frühstück für 2 Personen
  • Aktivität im Zielgebiet für 2 Personen

Reisetermin nach Absprache und Verfügbarkeit.

Termin für die Aktivität wird vorgegeben. Aus organisatorischen und witterungsbedingten Gründen behält sich der Veranstalter der Aktivität Änderungen im Ablauf, Dauer und des Termins vor. Änderungen können sich daher auch kurzfristig ergeben.

(2) Der/Die Gewinner:in wird unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmer:innen ermittelt und in einem fairen Losverfahren ausgelost.

(3) Der/Die Gewinner:in wird am 01.11.23 per Instagram direct message benachrichtigt.

(4) Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden. Eine Gewinnausschüttung an Dritte ist nicht möglich.

4. Haftung und Freistellung

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel stellt der Teilnehmer Meta oder TikTok von jeder Haftung frei.

5. Ausschluss

(1) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt die YGO GmbH, den/die jeweilige/n Teilnehmer:in von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt insbesondere, wenn der/die Teilnehmer:in falsche Angaben macht oder die Rechte Dritter verletzt. Gleiches gilt bei Kommentaren, die als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.

(2) Handelt es sich bei dem/der ausgeschlossenen Teilnehmer:in um den/die bereits ausgeloste/n Gewinner:in, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.

(3) Bleibt von dem/der Gewinner:in innerhalb von 3 Tagen die Rückmeldung auf die Gewinnmitteilung aus, erlischt der Gewinnanspruch.

(4) Die YGO GmbH behält sich das Recht vor, im Falle des Verdachts technischer Manipulation, den/die entsprechende/n Teilnehmer:in bei der Verlosung nicht zu berücksichtigen.

6. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen

Die YGO GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise, vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen (z.B. Untersagung durch Meta oder TikTok) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.

7. Datenschutz

Die YGO GmbH ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer:innen, sofern die YGO GmbH diese selbst verarbeitet. Die YGO GmbH wird die Angaben zur Person der Teilnehmenden sowie sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verwenden. Die YGO GmbH wird die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung der Teilnehmenden vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte. Der/Die Teilnehmer:in kann jederzeit Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten verlangen.

8. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ein Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.

Stand: Oktober 2023

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